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Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
Ab dem 01.01.2017 stehen Versicherten aller Pflegegrade 125,- EUR pro Monat als Entlastungsbetrag zur Verfügung. Die erbrachten Leistungen können wir direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen, wenn Sie uns eine Abtretungserklärung erteilen.
Beispiele:
- Essenservice
- Einkaufservice
- Reinigung der Wohnung
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Kaffeekränzchen
- Gartenarbeiten / Rasen mähen
- Straßenreinigung
- Winterdienst (Schneebeseitigung)
- Grabpflege
- Haustierversorgung
- Besorgung von Medikamenten
- Terminvereinbarungen (z.B. Friseur, Fußpflege,
Fachärzte, Handwerker usw.) - Hilfe bei Antragstellungen bei Behörden
- Vermittlung von Hausnotrufsystemen usw.