kompetent · professionell · zuverlässig
Leistungsangebote
Unsere Leistungsangebote für Sie:
- Pflegeversicherungsleistungen nach SGB XI
- Behandlungspflege nach ärztlicher Anordnung SGB V
- Beratungsgespräche mit Angehörigen § 37.3 SGB XI
- Urlaubs- und Verhinderungspflege § 39 SGB SGB XI
- Betreuung demenzkranker Menschen § 45 SGB XI
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen § 45 SGB XI
- Privatleistungen
Erweiterte Serviceleistungen
Wir bieten Ihnen ein ganzheitliches Pflegekonzept. Neben der individuellen Alten- und Krankenpflege übernehmen wir für Sie weitere Aufgaben um Sie und Ihren Angehörigen größtmöglich zu entlasten. Das sind z. B.:
- Beschaffung und Lieferung von Medikamenten
- Bestellung und Lieferung von Hilfsmitteln
- Unterstützung der Antragsstellung bei Behörden
- Hausnotrufsystem
- Besuche bei Jubiläen
- Veranstaltung von Sommerfesten und Weihnachtsfeiern
- beratende Gespräche mit Angehörigen
- Vereinbarung von Facharztterminen
Übersicht der Pflegegrade ab 1.1.2025 bis 31.12.2027
Pflegesachleistung | Pflegegeld | ab 1.7.2025 | |
Pflegegrad 1 | |||
Pflegegrad 2 | 794,- EUR | 347,- EUR | 347,- EUR |
Pflegegrad 3 | 1.496,- EUR | 599,- EUR | 598,- EUR |
Pflegegrad 4 | 1.858,- EUR | 799,- EUR | 799,- EUR |
Pflegegrad 5 | 2.299,- EUR | 990,- EUR | 989,- EUR |
Antragsformulare
Antrag auf Leistung der Pflegeversicherung (Pflegegrad)
Wer Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchte, wirft zuerst am besten einen Blick auf den Pflegeantrag, auch Antrag zur Pflegeversicherung genannt.
Als Faustregel gilt: Sie können Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, wenn ein erheblicher oder höherer Hilfebedarf bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens besteht. Der Hilfebedarf muss auf Dauer, mindestens aber für 6 Monate bestehen. Wir beraten Sie gern.
- Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung zum herunterladen (PDF Dateiformat)
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
Ab dem 01.01.2025 stehen Versicherten aller Pflegegrade 131,- EUR pro Monat als Entlastungsbetrag zur Verfügung.
Zuzahlungsbefreiung bei den Kassen
Unter Einbeziehung der Feststellung einer schwerwiegenden chronischen Krankheit im Sinne des § 62 SGB V. Fordern Sie dazu bei Ihrer Krankenkasse die entsprechenden Unterlagen an!
- Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen (PDF Dateiformat)
Antrag auf Verhinderungspflege § 39 SGB XI
Patienten mit einer Pflegestufe stehen pro Kalenderjahr von 1.685 EUR bis 2.527 EUR für Urlaubs- und Verhinderungspflege zur Verfügung.
Haben die pflegenden Angehörigen private Termine bzw. sind Sie nicht anwesend (Urlaub oder Krankheit usw.) so können wir die Pflegebedürftigen in dieser Zeit pflegen. Ihnen bleibt dennoch Ihr volles Pflegegeld erhalten. Alle Formalitäten übernehmen wir für Sie.
- Antrag auf Verhinderungspflege (PDF Dateiformat)