Skip to main content
Telefon: 035342 87771     E-Mail: info@fatimakrumpfe.de

Pflegedienst

kompetent – professionell – zuverlässig

Unser Ziel ist es, Ihnen in schwierigen Zeiten zur Seite zu stehen. Gerne unterstützen wir Sie und Ihre Angehörigen bei der Antragstellung der gewünschten Leistungen. Wir bieten Ihnen den bestmöglichen Service, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu erfüllen.

Wir beraten Sie gerne!

Leistungsangebote

Unsere Leistungsangebote für Sie:

Pflegedienst

  • Pflegeversicherungsleistungen nach SGB XI
  • Behandlungspflege nach ärztlicher Anordnung SGB V
  • Beratungsgespräche mit Angehörigen § 37.3 SGB XI
  • Urlaubs- und Verhinderungspflege § 39 SGB XI
  • Betreuung demenzkranker Menschen § 45 SGB XI
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen § 45 SGB XI
  • Privatleistungen

Erweiterte Serviceleistungen

Wir bieten Ihnen ein ganzheitliches Pflegekonzept. Neben der individuellen Alten- und Krankenpflege übernehmen wir für Sie weitere Aufgaben, um Sie und Ihren Angehörigen größtmöglich zu entlasten. Das sind z.B.:

  • Beschaffung und Lieferung von Medikamenten
  • Bestellung und Lieferung von Hilfsmitteln
  • Unterstützung der Antragsstellung bei Behörden
  • Hausnotrufsystem
  • Besuche bei Jubiläen
  • Veranstaltung von Sommerfesten und Weihnachtsfeiern
  • beratende Gespräche mit Angehörigen
  • Vereinbarung von Facharztterminen
  • Kassenfahrten
  • Krankenfahrten über Transportschein
  • Essenservice von Montag bis Sonntag

Übersicht der Pflegegrade ab 01.01.2025

PflegegradSachleistungsbudgetPflegegeld
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
796,- EUR

347,- EUR

Pflegegrad 3
1.497,- EUR

599,- EUR

Pflegegrad 4
1.859,- EUR

800,- EUR

Pflegegrad 5
2.299,- EUR

990,- EUR

Palliativpflege

Im Mittelpunkt steht der Patient

Die ambulante Palliativversorgung (SAPV) soll die Lebensqualität schwer erkrankter Menschen, bei denen eine Heilung nicht mehr möglich ist, bis zum Tod erhalten bzw. verbessern. Man möchte den kranken Menschen ermöglichen in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung zu bleiben. Es ist unser Ziel die Symptome und Leiden der Patienten zu lindern. Im Mittelpunkt stehen die persönlichen Bedürfnisse.


Wir sind Vertragspartner der MEDIS GmbH / SAPV und somit berechtigt Leistungen der Palliativversorgung zu erbringen.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI.

Seit dem 01.01.2025 stehen Versicherten aller Pflegegrade 131,- EUR pro Monat als Entlastungsbetrag zur Verfügung. Die erbrachten Leistungen können wir direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen, wenn Sie uns eine Abtretungserklärung erteilen. Alle Formalitäten übernehmen wir für Sie. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Unter anderem bieten wir:

  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • Essenservice
  • Einkaufservice
  • Reinigung der Wohnung
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Kaffeekränzchen
  • Gartenarbeiten / Rasen mähen
  • Straßenreinigung
  • Winterdienst (Schneebeseitigung)
  • Grabpflege
  • Haustierversorgung
  • Besorgung von Medikamenten
  • Terminvereinbarungen (z.B. Friseur, Fußpflege,
    Fachärzte, Handwerker usw.)
  • Hilfe bei Antragsstellungen bei Behörden
  • Vermittlung von Hausnotrufsystemen
  • Krankenfahrten usw.

Antragsformulare

Antrag auf Leistung der Pflegeversicherung (Pflegegrad)

Wer Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchte, wirft zuerst am besten einen Blick auf den Pflegeantrag, auch Antrag zur Pflegeversicherung genannt.

Als Faustregel gilt: Sie können Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, wenn ein erheblicher oder höherer Hilfebedarf bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens besteht. Der Hilfebedarf muss auf Dauer, mindestens aber für 6 Monate bestehen. Wir beraten Sie gern.

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
Seit dem 01.01.2025 stehen Versicherten aller Pflegegrade 131,- EUR pro Monat als Entlastungsbetrag zur Verfügung.

Zuzahlungsbefreiung bei den Kassen
Unter Einbeziehung der Feststellung einer schwerwiegenden chronischen Krankheit im Sinne des § 62 SGB V. Fordern Sie dazu bei Ihrer Krankenkasse die entsprechenden Unterlagen an!

Antrag auf Verhinderungspflege § 39 SGB XI
Patienten mit einer Pflegestufe stehen pro Kalenderjahr von 1.685 EUR bis 2.528 EUR für Urlaubs- und Verhinderungspflege zur Verfügung.

Haben die pflegenden Angehörigen private Termine bzw. sind Sie nicht anwesend (Urlaub oder Krankheit usw.) so können wir die Pflegebedürftigen in dieser Zeit pflegen. Ihnen bleibt dennoch Ihr volles Pflegegeld erhalten. Alle Formalitäten übernehmen wir für Sie.

Voraussetzung ist, dass Sie als Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt haben.